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DENIC Registrierungsrichtlinien
Die DENIC eG registriert Internet-Domains unterhalb der deutschen
Top Level Domain (TLD) .de. Sie tut dies ohne Gewinnerzielungsabsicht
zum Nutzen aller am Internet Interessierten und befindet sich darin
in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards
für den Betrieb einer Länder-TLD-Registrierungsstelle.
I.
Registrierungsaufträge können entweder über einen
Internet-Service-Provider, der DENIC-Mitglied ist (ISP), oder unmittelbar
an die DENIC (DENICdirect) erteilt werden. Voraussetzung für
die Bearbeitung ist in beiden Fällen, dass der Auftraggeber
die nach diesen Richtlinien erforderlichen Angaben vollständig
und zutreffend übermittelt und die gewünschte Domain den
in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben entspricht. Der Registrierungsvertrag
kommt zwischen dem künftigen Domaininhaber und der DENIC erst
durch die Registrierung zustande; für ihn gelten neben diesen
Richtlinien die Registrierungsbedingungen der DENIC.
II.
Eine Domain kann (ungeachtet der TLD .de) nur bestehen aus Ziffern
(0 bis 9), Bindestrichen, den Buchstaben A bis Z und den weiteren
Buchstaben, die in der Anlage aufgeführt sind. Sie muss wenigstens
einen Buchstaben enthalten und darf mit einem Bindestrich weder
beginnen noch enden sowie nicht an der dritten und vierten Stelle
Bindestriche enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht
unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei,
die Höchstlänge 63 Zeichen; sofern die Domain Buchstaben
aus der Anlage enthält, ist für die Höchstlänge
die gemäß dem RFC (Request for Comments) 3490 in der
sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend.
Unzulässig als Domains sind die Namen anderer Top Level Domains
(wie gegenwärtig z. B. arpa, com, edu, gov, int, net, nato,
mil, org und sämtliche länderbezogenen TLDs), Buchstabenkombinationen,
die in deutschen Kfz-Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks
verwendet werden, sowie Zeichenfolgen, die sich ergeben, wenn man
in derartigen Buchstabenkombinationen ä durch ae, ö durch
oe und ü durch ue ersetzt. Die Einrichtung eigener Subdomains
unterhalb der bei der DENIC registrierten Domain ist zulässig.
III.
Der Domaininhaber (descr:) ist der Vertragspartner der DENIC und
damit der an der Domain materiell Berechtigte. Sofern es sich nicht
um eine natürliche Person handelt, ist bei Auftragserteilung
die vollständige den gesetzlichen Vorschriften entsprechende
Firmierung mit Rechtsformzusatz anzugeben. Ebenso muss die Anschrift
mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht
ausreicht.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber
benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter
berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden
Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner
der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c.
Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist
der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i.
S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits
seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift
angeben.
Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer
Hinsicht. Für ihn sind Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer
sowie E-Mail-Adresse anzugeben.
Der Zonenverwalter (zone-c) betreut den oder die eigenen Nameserver
des Domaininhabers und ist mit Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer
sowie E-Mail-Adresse anzugeben. Sofern der Domaininhaber keine eigenen
Nameserver delegiert, ist ein zone-c nicht erforderlich.
IV.
Die DENIC nimmt die nach Ziffer III. erforderlichen Daten in die
öffentliche DENIC-Datenbank (whois) auf und gibt sie im Rahmen
des DENIC-Abfrageservice weiter, da dies technisch und rechtlich
erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber die Veröffentlichung
weiterer Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen, hat
er diese ebenfalls anzugeben und ausdrücklich seine Zustimmung
zur Veröffentlichung zu erteilen.
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