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DENIC Registrierungsrichtlinien

Die DENIC eG registriert Internet-Domains unterhalb der deutschen Top Level Domain (TLD) .de. Sie tut dies ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Nutzen aller am Internet Interessierten und befindet sich darin in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für den Betrieb einer Länder-TLD-Registrierungsstelle.


I.

Registrierungsaufträge können entweder über einen Internet-Service-Provider, der DENIC-Mitglied ist (ISP), oder unmittelbar an die DENIC (DENICdirect) erteilt werden. Voraussetzung für die Bearbeitung ist in beiden Fällen, dass der Auftraggeber die nach diesen Richtlinien erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend übermittelt und die gewünschte Domain den in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben entspricht. Der Registrierungsvertrag kommt zwischen dem künftigen Domaininhaber und der DENIC erst durch die Registrierung zustande; für ihn gelten neben diesen Richtlinien die Registrierungsbedingungen der DENIC.


II.

Eine Domain kann (ungeachtet der TLD .de) nur bestehen aus Ziffern (0 bis 9), Bindestrichen, den Buchstaben A bis Z und den weiteren Buchstaben, die in der Anlage aufgeführt sind. Sie muss wenigstens einen Buchstaben enthalten und darf mit einem Bindestrich weder beginnen noch enden sowie nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei, die Höchstlänge 63 Zeichen; sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem RFC (Request for Comments) 3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend. Unzulässig als Domains sind die Namen anderer Top Level Domains (wie gegenwärtig z. B. arpa, com, edu, gov, int, net, nato, mil, org und sämtliche länderbezogenen TLDs), Buchstabenkombinationen, die in deutschen Kfz-Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks verwendet werden, sowie Zeichenfolgen, die sich ergeben, wenn man in derartigen Buchstabenkombinationen ä durch ae, ö durch oe und ü durch ue ersetzt. Die Einrichtung eigener Subdomains unterhalb der bei der DENIC registrierten Domain ist zulässig.


III.

Der Domaininhaber (descr:) ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte. Sofern es sich nicht um eine natürliche Person handelt, ist bei Auftragserteilung die vollständige den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz anzugeben. Ebenso muss die Anschrift mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht ausreicht.

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift angeben.


Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht. Für ihn sind Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben.


Der Zonenverwalter (zone-c) betreut den oder die eigenen Nameserver des Domaininhabers und ist mit Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben. Sofern der Domaininhaber keine eigenen Nameserver delegiert, ist ein zone-c nicht erforderlich.


IV.

Die DENIC nimmt die nach Ziffer III. erforderlichen Daten in die öffentliche DENIC-Datenbank (whois) auf und gibt sie im Rahmen des DENIC-Abfrageservice weiter, da dies technisch und rechtlich erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber die Veröffentlichung weiterer Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen, hat er diese ebenfalls anzugeben und ausdrücklich seine Zustimmung zur Veröffentlichung zu erteilen.

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