NIC.AT Registrierungsrichtlinien:
1. nic.at
nic.at
registriert Internet-Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD)
.at sowie unter den Sub Level Domains (SLD) .co.at und .or.at. Sie
tut dies in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards
für den Betrieb einer Länder-TLD-Registrierungsstelle.
2. Registrierung
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von nic.at unter
www.nic.at zur Verfügung gestellten
elektronischen Antragsformulare. Die Anträge auf Delegation einer
Domain werden maschinell bearbeitet, pro Antrag wird nur eine Domain
vergeben. Sollten dem Antragsteller elektronische Medien nicht zur
Verfügung stehen, werden auch Anträge via Fax oder Brief akzeptiert.
Per elektronischem Antragsformular eingegangene Anträge werden in
der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt. Anträge via Fax oder
Brief gelten aufgrund verwaltungstechnischer Abläufe als um null
Uhr des Arbeitstages gestellt, der dem Werktag des Einlangens folgt,
im Zweifel gilt das tatsächliche Zuvorkommen.
Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der Antrag ohne inhaltliche
oder formale Fehler einlangt. Voraussetzung für die Bearbeitung
des Antrages ist, dass der Auftraggeber die nach diesen Richtlinien
erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend übermittelt und
die gewünschte Domain den in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben
entspricht. Nach Einlangen des Antrages wird jedenfalls die Funktionsfähigkeit
der Nameserver geprüft. Der Registrierungsantrag kann durch den
Domaininhaber oder einen durch diesen bevollmächtigten Dritten durchgeführt
werden. Der Registrierungsvertrag kommt zwischen dem künftigen Domaininhaber
und der erst durch die Registrierung zustande; für ihn gelten neben
diesen Richtlinien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der(zu finden
unter www.nic.at)
3. Domainname und Nameserver
Ein Domain-Name darf nur aus Buchstaben („a...z"), Ziffern („0...9")
und Bindestrichen („-“), bestehen. Der Name muss mindestens einen
Buchstaben enthalten, darf keine Umlaute enthalten, darf nicht mit
einem Bindestrich beginnen oder enden und nicht zwei Bindestriche
an der dritten und vierten Stelle enthalten. Groß- und Kleinschreibung
wird nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt
drei, die Höchstlänge 63 Zeichen. Es werden unter „.at" keine Domains
mit anderen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Top Level
Domains (z.B. „.com", „.edu") vergeben.
Bei der Registrierung einer Domain müssen mindestens zwei, aber
höchstens fünf richtig konfigurierte Nameserver angegeben werden.
Die Angaben im Antrag müssen mit der technischen Konfiguration exakt
übereinstimmen. Der Inhaber einer Domain hat die laufende Verfügbarkeit
aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.
4. Domaininhaber, Domain-Contacts
Der Domaininhaber ist der alleinige Vertragspartner der nic.at
und damit der Träger aller Rechte und Pflichten an dieser Domain.
Ausgenommen bei natürlichen Personen ist bei Auftragserteilung der
vollständige, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Wortlaut
(z.B. mit Rechtsform laut Firmenbuch) anzugeben, bei natürlichen
Personen der vollständige Vor- und Nachname. Ebenso muss die Anschrift
des Domaininhabers sowie seine e-mail-Adresse und sein Status als
Privatperson oder Organisationmitgeteilt werden, wobei die Angabe
einer Postfachadresse nicht ausreicht. Die Anzeige der e-mail-Adresse
sowie Fax- und Telefon-Nummer kann auf Wunsch des Domaininhabers
in der Whois-Datenbank unterbleiben. Die e-mail-Adresse des Domaininhabers
hat den Bestimmungen der zu entsprechen.
Bei den Kontakten einer Domain, dem administrativen Ansprechpartner
(admin-c), dem technischen Ansprechpartner (tech-c) und dem Zoneverwalter
(Zone-c) sind jeweils Name und Anschrift, beim Zone-C auch e-mail
anzugeben. Der admin-c ist eine Kontaktperson des Domaininhabers,
die keinerlei rechtlich relevante Schritte setzen kann. Der technische
Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht.
Der Zoneverwalter (zone-c) betreut die Nameserver der Domain. Weiters
ist ein Rechnungsempfänger zu nennen, dies kann der Domain-Inhaber
oder eine dritte Person sein. Anzugeben sind Name und Anschrift
sowie verpflichtend Telefonnummer oder e-mail.
5. Registrar
bietet dem Domaininhaber die Möglichkeit, den Antrag auf Registrierung
und die Verwaltung einer Domain über einen Registrar durchzuführen.
Rechnungsempfänger dieser Domain muss dabei stets ein Registrar
sein, der dies nic.at
bekannt geben muss. Die aktuelle Liste aller Registrare ist unter
www.nic.at/registrare
abrufbar. (vgl. auch 3.9. der AGB der nic.at)
6. nic.at-Handles
Ein nic.at-Handle ist eine Nummer, die auf eine in der nic.at
Datenbank gespeicherte Person und ihre Anschrift verweist.
7. Rechtliches
Sämtliche Registrierungen durch nic.at erfolgen in gutem Glauben
auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Antragsteller erklärt,
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere
niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht,
Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen.
8. Whois
Der Antragsteller stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung
des Namens des Domain-Inhabers und seiner Adresse sowie von Namen
und Adresse sonstiger von ihm genannter Ansprechpersonen im Internet,
insbesondere in der Whois-Datenbank der nic.at, oder in Datenbanken
gebräuchlicher Dokumentationsstellen zu.
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