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NIC.AT Registrierungsrichtlinien:

1. nic.at
nic.at registriert Internet-Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD) .at sowie unter den Sub Level Domains (SLD) .co.at und .or.at. Sie tut dies in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für den Betrieb einer Länder-TLD-Registrierungsstelle.

 

2. Registrierung
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von nic.at unter www.nic.at zur Verfügung gestellten elektronischen Antragsformulare. Die Anträge auf Delegation einer Domain werden maschinell bearbeitet, pro Antrag wird nur eine Domain vergeben. Sollten dem Antragsteller elektronische Medien nicht zur Verfügung stehen, werden auch Anträge via Fax oder Brief akzeptiert. Per elektronischem Antragsformular eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt. Anträge via Fax oder Brief gelten aufgrund verwaltungstechnischer Abläufe als um null Uhr des Arbeitstages gestellt, der dem Werktag des Einlangens folgt, im Zweifel gilt das tatsächliche Zuvorkommen.

Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der Antrag ohne inhaltliche oder formale Fehler einlangt. Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist, dass der Auftraggeber die nach diesen Richtlinien erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend übermittelt und die gewünschte Domain den in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben entspricht. Nach Einlangen des Antrages wird jedenfalls die Funktionsfähigkeit der Nameserver geprüft. Der Registrierungsantrag kann durch den Domaininhaber oder einen durch diesen bevollmächtigten Dritten durchgeführt werden. Der Registrierungsvertrag kommt zwischen dem künftigen Domaininhaber und der erst durch die Registrierung zustande; für ihn gelten neben diesen Richtlinien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der(zu finden unter www.nic.at)

3. Domainname und Nameserver
Ein Domain-Name darf nur aus Buchstaben („a...z"), Ziffern („0...9") und Bindestrichen („-“), bestehen. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten, darf keine Umlaute enthalten, darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und nicht zwei Bindestriche an der dritten und vierten Stelle enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei, die Höchstlänge 63 Zeichen. Es werden unter „.at" keine Domains mit anderen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Top Level Domains (z.B. „.com", „.edu") vergeben.

Bei der Registrierung einer Domain müssen mindestens zwei, aber höchstens fünf richtig konfigurierte Nameserver angegeben werden. Die Angaben im Antrag müssen mit der technischen Konfiguration exakt übereinstimmen. Der Inhaber einer Domain hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.

 

4. Domaininhaber, Domain-Contacts

Der Domaininhaber ist der alleinige Vertragspartner der nic.at und damit der Träger aller Rechte und Pflichten an dieser Domain. Ausgenommen bei natürlichen Personen ist bei Auftragserteilung der vollständige, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Wortlaut (z.B. mit Rechtsform laut Firmenbuch) anzugeben, bei natürlichen Personen der vollständige Vor- und Nachname. Ebenso muss die Anschrift des Domaininhabers sowie seine e-mail-Adresse und sein Status als Privatperson oder Organisationmitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht ausreicht. Die Anzeige der e-mail-Adresse sowie Fax- und Telefon-Nummer kann auf Wunsch des Domaininhabers in der Whois-Datenbank unterbleiben. Die e-mail-Adresse des Domaininhabers hat den Bestimmungen der zu entsprechen.

Bei den Kontakten einer Domain, dem administrativen Ansprechpartner (admin-c), dem technischen Ansprechpartner (tech-c) und dem Zoneverwalter (Zone-c) sind jeweils Name und Anschrift, beim Zone-C auch e-mail anzugeben. Der admin-c ist eine Kontaktperson des Domaininhabers, die keinerlei rechtlich relevante Schritte setzen kann. Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht. Der Zoneverwalter (zone-c) betreut die Nameserver der Domain. Weiters ist ein Rechnungsempfänger zu nennen, dies kann der Domain-Inhaber oder eine dritte Person sein. Anzugeben sind Name und Anschrift sowie verpflichtend Telefonnummer oder e-mail.

5. Registrar
bietet dem Domaininhaber die Möglichkeit, den Antrag auf Registrierung und die Verwaltung einer Domain über einen Registrar durchzuführen. Rechnungsempfänger dieser Domain muss dabei stets ein Registrar sein, der dies nic.at bekannt geben muss. Die aktuelle Liste aller Registrare ist unter www.nic.at/registrare abrufbar. (vgl. auch 3.9. der AGB der nic.at)

6. nic.at-Handles
Ein nic.at-Handle ist eine Nummer, die auf eine in der nic.at Datenbank gespeicherte Person und ihre Anschrift verweist.

7. Rechtliches
Sämtliche Registrierungen durch nic.at erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Antragsteller erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen.

8. Whois
Der Antragsteller stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung des Namens des Domain-Inhabers und seiner Adresse sowie von Namen und Adresse sonstiger von ihm genannter Ansprechpersonen im Internet, insbesondere in der Whois-Datenbank der nic.at, oder in Datenbanken gebräuchlicher Dokumentationsstellen zu.

 

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