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Was bedeutet IDN?
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IDN steht für Internationalized Domain Name. Darunter versteht man einen Standard (RFC3490 "Internationalizing Domain Names in Applications" (IDNA)) für Domains, die auch andere als die bisher erlaubten ASCII-Zeichen (die 26 lateinischen Buchstaben, die zehn Ziffern und den Bindestrich) enthalten dürfen. Dies schließt nicht nur Umlaute und Buchstaben mit diakritischen Zeichen (wie Akzenten etc.) ein, sondern auch andere Schriften als die lateinischen Buchstaben (also z. B. griechische, kyrillische oder chinesische Buchstaben und Zeichen). Welche dieser vielen möglichen Buchstaben und Zeichen unterhalb einer bestimmen Top Level Domain tatsächlich registriert werden können, entscheidet die zuständige Registrierungsstelle unter Berücksichtigung der durch den Standard vorgegebenen Beschränkungen und der Bedürfnisse der jeweiligen lokalen Internet Community.
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Warum gehört das deutsche ß nicht zu den neuen zulässigen Zeichen?
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IDNs müssen, bevor sie im Domain Name System (DNS) verwendet werden können, in die bisher erlaubten Zeichen „übersetzt“ werden. Das funktioniert in einem zweistufigen Prozess. Zuerst wird mit einer Vorschrift namens „Nameprep“ (RFC3491) der IDN normalisiert. So werden hier beispielsweise alle Großbuchstaben in Kleinbuchstaben umgewandelt und Zeichen, die einander äquivalent sind, in eine normalisierte Form überführt. Dies betrifft nun auch das deutsche ß, welches nach den Unicode-Regeln mit ss äquivalent ist. Erst in einem zweiten Schritt werden die normalisierten IDNs dann in ASCII-Ketten transformiert. Da das ß aber schon im ersten Schritt in ss umgewandelt wird, sind Domains mit einem ß identisch mit solchen, die an der gleichen Stelle ein ss haben (Beispiel: straße.de ist äquivalent mit strasse.de). Daher kann das ß nicht als eigenständiger Buchstabe registriert werden, sondern sie müssen weiterhin auf die normalisierte Form mit ss ausweichen. In IDN-fähigen Programmen kann dann aber auch das ß statt des ss eingegeben werden, um z. B. die Domain im Browser aufzurufen.
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Aus wievielen Zeichen muss ein IDN mindestens bestehen?
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Für IDNs gilt die selbe Regelung wie für alle anderen Domains auch: Die Mindestlänge beträgt zwei (COM/NET) bzw. drei Zeichen.
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Wie lang darf ein IDN maximal sein?
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Die maximale Länge einer Domain ist aus technischen Gründen auf 63 Zeichen (DE/AT) bzw. 120 Zeichen
beschränkt. Diese Angabe bezieht sich allerdings auf die Darstellung, wie die
Domain im DNS abgelegt ist, also auf die kodierte Form, den ACE-String. Man kann
allerdings einem IDN nicht unbedingt ansehen, aus wie viele Zeichen sein
ACE-String (ASCII Compatible Encoding), durch den er repräsentiert wird,
besteht.
Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:
| IDN
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ACE-Zeichenkette
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| zääz.de
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xn--zz-viaa.de
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| zöäz.de
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xn--zz-via5e.de
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Im obigen Beispiel wird so aus einem vier Buchstaben langen IDN einmal ein
11stelliger ACE, ein anderes Mal ein 12stelliger.
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Bleibt es für IDNs auch bei der Nicht-Unterscheidung von Groß- und Kleinbuchstaben?
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Ja, auch zukünftig wird zwischen Groß- und Kleinbuchstaben sowohl bei der Registrierung der Domain als auch bei der nachfolgenden Nutzung derselben nicht unterschieden. Wenn Sie Großbuchstaben verwenden, werden diese in einem ersten Bearbeitungsschritt (Nameprep) von der benutzten Anwendung in Kleinbuchstaben umgewandelt. Darum müssen Sie sich nicht kümmern, das übernimmt die Software Ihres Computers für Sie.
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Werden Domaininaber, die schon eine Domain mit der Umschreibung eines Umlauts haben (z. B. mueller.de), bei der Registrierung des entsprechenden IDN bevorzugt?
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Nein, denn dafür gibt es keinen sachlichen Grund. mueller.de und müller.de sind zwei grundverschiedene Domains. Genauso wie bauer.de nichts mit baür.de zu tun hat und poet.de und pöt.de auch nicht dasselbe sind. Warum sollte der Inhaber von mueller.de also gegenüber einem der vielen anderen Müllers in bevorzugt werden? Ein solches Vorgehen würde dem Prioritätsgrundsatz (First come, first served) widersprechen, nachdem derjenige die Domain erhält, dessen Registrierungsauftrag als erster bei der Registry eingeht.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals an die Regelung erinnern, dass der Domainanmelder selbst prüfen muss, keine Rechte Dritter zu verletzen und er dies mit der Erteilung des Auftrags auch bestätigt.
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Kann ein IDN von allen Anwenderprogrammen wie Browsern oder E-Mail-Programmen verarbeitet werden?
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Dies ist derzeit noch nicht uneingeschränkt der Fall. Noch ist eine Unterstützung für IDNs in vielen Anwenderprogrammen nicht gegeben ist und bis zu einer Aktualisierung durch den Hersteller müssen spezielle Plugins installiert werden, um IDNs erreichen zu können. Insbesondere im E-Mail-Bereich ist hier noch mit Schwierigkeiten zu rechnen, da viele Programm mit Adressen wie info@zääz.de nichts anzufangen wissen. Selbst wenn Sie Ihren Browser und Ihren E-Mail-Client IDN-fähig gemacht haben, bedeutet das daher noch lange nicht, dass auch alle anderen Internetnutzer Ihre Homepage aufrufen oder Ihnen eine E-Mail an einen IDN zusenden können. Eine Notlösung wäre in einem solchen Fall, den ACE-String des IDN zu verwenden und statt info@zääz.de die Kodierung info@xn--zz-viaa.de einzugeben.
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Welche Anwenderprogramme unterstützen IDN derzeit (April 2006)?
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- Internet Explorer 7 und höher
- Mozilla 1.4 und höher
- Mozilla Firebird
- Netscape 7.1 und höher
- Opera 7.11 und höher
- Konqueror (ab KDE 3.2 + GNU IDN Library)
- Safari 1.2
So wichtige und weit verbreitete Programme wie der Microsoft® Internet Explorer® (kleiner als Version 7) oder andere Microsoft® Programme unterstützen IDN derzeit leider noch nicht. Man muss daher auf entsprechende neuere Versionen oder Upgrades warten. Diverse angebotene Plugins (insbesonders von VeriSign®) sind aus Datenschutzgründen eher nicht zu empfehlen.
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Sind IDNs als Hostnamen für Nameserver- und NSentry-Einträge erlaubt?
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Nein, denn diese Einträge werden direkt in den Nameserver übernommen, es findet keine Übersetzung statt. Es sind als Hostnamen für Nameserver und NSentry-Einträge weiterhin nur Bezeichnungen zulässig, die aus den bisherigen erlaubten ASCII-Zeichen bestehen. Es kann also z. B. die Punycode-Kodierung dns.xn--zz-viaa.de als Hostname in Nameserver-Einträgen verwendet werden, nicht aber der dazugehörige IDN dns.zääz.de. Diese Regelung hat den Vorteil, dass damit auch beliebige japanische, chinesische und kyrillische Hostnamen als Nameserver möglich sind und es keine Beschränkungen auf einen Zeichensatz gibt. Zwar können solche Hostnamen nicht bei allen Registry's registriert werden, andere Registrierungsstellen sind aber frei in der Wahl der Buchstaben und Zeichen, die sie zulassen, und richten sich dabei natürlich nach den Bedürfnissen der dortigen Internetnutzer.
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